Zentrum für "Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien"
an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Geschäftsordnung
§1 Institutionelle Verankerung
Das Zentrum ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der an der
Erforschung des Mittelalters und der Renaissance beteiligten Fächer
der Universität Erlangen-Nürnberg.
§2 Aufgaben
Das Zentrum dient der fächerübergreifenden Koordination und Organisation
der Forschung, Lehre und Weiterbildung an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Es fördert die Kooperation mit den entsprechenden Institutionen in
der Region und mit der internationalen Mittelalter- und Renaissanceforschung.
§3 Mitglieder
Mitglieder des Zentrums können alle an der Universität Erlangen-Nürnberg
in der Mittelalter- oder Renaissanceforschung arbeitenden Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler sein. Der Beitritt erfolgt durch eine entsprechende
schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Das Entscheidungsrecht
hat der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch einfache Erklärung
des Mitglieds oder durch Ausschluß.
§4 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und entscheidet über
Vorschläge zum Arbeitsprogramm des Zentrums. Die Mitgliederversammlung
tritt auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Drittel
der Mitglieder, mindestens jedoch einmal im Semester, zusammen.
§5 Vorstand
Für die Leitung des Zentrums werden für die Dauer von zwei Jahren
als Vorstand vier Mitglieder gewählt, eines davon geschäftsführend.
Sprecher von Graduiertenkollegs, Forschungskollegs und ähnlichen Projekten
sind durch ihr Amt Mitglied des Vorstandes.
Letzte Aktualisierung von F.M.Dimpel
am 18.3.1999