Zentrum für "Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien" an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Geschäftsordnung

§1 Institutionelle Verankerung

Das Zentrum ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der an der Erforschung des Mittelalters und der Renaissance beteiligten Fächer der Universität Erlangen-Nürnberg.

§2 Aufgaben

Das Zentrum dient der fächerübergreifenden Koordination und Organisation der Forschung, Lehre und Weiterbildung an der Universität Erlangen-Nürnberg.  Es fördert die Kooperation mit den entsprechenden Institutionen in der Region und mit der internationalen Mittelalter- und Renaissanceforschung.

§3 Mitglieder

Mitglieder des Zentrums können alle an der Universität Erlangen-Nürnberg in der Mittelalter- oder Renaissanceforschung arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sein. Der Beitritt erfolgt durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Das Entscheidungsrecht hat der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch einfache Erklärung des Mitglieds oder durch Ausschluß.

§4 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und entscheidet über Vorschläge zum Arbeitsprogramm des Zentrums. Die Mitgliederversammlung tritt auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder, mindestens jedoch einmal im Semester, zusammen.

§5 Vorstand

Für die Leitung des Zentrums werden für die Dauer von zwei Jahren als Vorstand vier Mitglieder gewählt, eines davon geschäftsführend. Sprecher von Graduiertenkollegs, Forschungskollegs und ähnlichen Projekten sind durch ihr Amt Mitglied des Vorstandes.

 

Letzte Aktualisierung von F.M.Dimpel am 18.3.1999